Vor der eigenen Baumaßnahme sollte durch ein Beweissicherungsgutachten festgehalten werden, welche Schäden / Risse am Nachbargebäude schon vorhanden sind. Damit hat man später einen Nachweis, welche Schäden nicht durch die eigene Bautätigkeit entstanden sind.

Auch bei Schäden, deren Sanierung nicht warten kann, um z.B. Folgeschäden zu vermeiden, kann durch ein Beweissicherungsgutachten der Ist-Zustand vor der Sanierung fotografisch und textlich dokumentiert werden.

Bei der Übergabe von Mietobjekten dient ein Beweissicherungsgutachten als Nachweis bei späteren Streitigkeiten, bzw. kann Streitigkeiten zwischen den Parteien verhindern.

Beweissicherung und Bauzustandsdokumentation

Beweissicherung und

Bauzustandsdokumentation